Nachhaltigkeit
Der Umwelt zuliebe achten wir in vielen Bereichen unseres Lebens mehr und mehr auf Nachhaltigkeit. Auch mit Blick auf Bauen und Wohnen können wir Einges tun. Wir zeigen Ihnen Beispiele.
Der Umwelt zuliebe achten wir in vielen Bereichen unseres Lebens mehr und mehr auf Nachhaltigkeit. Auch mit Blick auf Bauen und Wohnen können wir Einges tun. Wir zeigen Ihnen Beispiele.
Sicher haben Sie gehört, dass ein Energieausweis jetzt für den Verkauf und auch die Neuvermietung von Wohngebäuden Pflicht ist. Doch was ist eigentlich ein Energieausweis? Neben allgemeinen Angaben zum Gebäude enthält er Hinweise auf Energieeinsparpotenziale und mögliche Sanierungsmaßnahmen. Im Ausweis ist außerdem die Energieeffizienzklasse definiert. Diese kann zwischen A und H liegen, wobei A einen besonders guten und H einen besonders schlechten Zustand beschreibt. Das Dokument gibt also Auskunft über die energetische Beschaffenheit eines Hauses. Seit Mai 2021 gelten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) neue, erweiterte Regelungen für den Energieausweis. Demnach müssen nun die CO2-Emmissionen des Gebäudes angegeben werden. Diese werden aus Bedarf und Verbrauch von Primärenergie bestimmt. Bei der Ersterstellung von Ausweisen für Bestandsimmobilien müssen nun außerdem Bildaufnahmen übermittelt werden, wenn keine Vor-Ort-Begehung erfolgt. Wichtig ist, dass aus diesen Bildern die energetischen Eigenschaften des Gebäudes hervorgehen, sodass passende Maßnahmen zur Modernisierung empfohlen werden können.
Faktencheck:
Beim Verkauf oder bei Neuvermietung von Altbauten muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Diese Pflicht gilt nicht für denkmalgeschützte Gebäude. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude – Gebäudeenergiegesetz (GEG) entstanden für Eigentümer von Altbauten neue Verpflichtungen. So gibt es nun beispielsweise bei Umbau oder Erneuerung und Eigentümerwechsel von Altbauten Sanierungs- und Nachrüstungspflichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Eigentümerwechsel durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung zustande kommt.
Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen. Das betrifft also zum Beispiel Gas- und Ölheizungen. Außerdem müssen Zentralheizungen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wird Wasser als Wärmeträger eingesetzt, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden. Zusätzliche Regel: Öl- und Kohleheizungen dürfen ab 1. Januar 2026 nur als Hybridheizung eingesetzt werden. Das heißt, ein Teil des Wärmebedarfs muss aus erneuerbaren Energien stammen. In unbeheizten Räumen müssen Heizungs- und Warmwasserrohre oder Armaturen gedämmt werden. Es wird vorgeschrieben, die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum zu dämmen.
Faktencheck:
Für Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von zwei Jahren, um die notwendigen Modernisierungen durchzuführen.
Wenn Sie Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder normale Renovierungen durchführen und beispielsweise einen neuen Boden verlegen oder das Bad sanieren, sind Sie zu keinen weiteren Aufrüstungen verpflichtet. Planen Sie jedoch größere Umbaumaßnahmen und möchten zum Beispiel die Gebäudehülle verändern oder den Altbau ausbauen, müssen Sie dabei die Anforderungen des GEG einhalten. Das gilt auch, wenn Sie neue Fenster verbauen oder den Putz an der Fassade erneuern.
Wenn Sie nach all den Regelungen und Pflichten bis zu diesem Teil des Artikels durchgehalten haben, kommen nun die guten Nachrichten: Nachhaltige Sanierungsmaßnahmen und energieeffizientes Bauen bedeuten zwar höhere Kosten, sind aber förderfähig. Der Zuschuss zu Ihrem Bauvorhaben steigt dabei mit dem Level der Energieeffizienz. Um die Höhe der Förderung zu ermitteln, wird unter anderem auf den Energieeffizienzstandard geschaut. Dieser drückt in Zahlen aus, wie energieeffizient das Gebäude nach dem Umbau sein wird. Je niedriger die Zahl, desto besser ist die Energieeffizienz. Wird ein Bestandsgebäude energetisch saniert, muss für den Zuschuss ein Standard von 70 oder 100 erreicht werden. Bei Neubauten ist ein Standard von 55 oder 70 erforderlich. Auch Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung, Heizung oder Fenstertausch sind förderfähig. Wärmepumpen werden beispielsweise mit 45 Prozent gefördert, wenn sie eine Ölheizung ersetzen. Bei allen Maßnahmen sind Energiesachverständige einzusetzen. Ausnahme: Heizungsaustausch und Heizungsoptimierung als Einzelmaßnahme. Hier ist eine Erklärung vom Fachunternehmer ausreichend. Sie können einen Antrag auf Förderung stellen, wenn Sie selbstgenutzte oder vermietete Gebäude oder Eigentumswohnungen erwerben oder Investitionsmaßnahmen planen.
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Die Erde hat ein Problem mit Plastikmüll: In den 1950er-Jahren haben die Menschen laut Naturschutzbund weltweit etwa 1,5 Millionen Tonnen Plastik pro Jahr produziert.
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