Aufgrund der Energieeinsparverordnung (EnEV) haben Käuferinnen und Käufer einer Bestandsimmobilie die Pflicht zur energetischen Sanierung. Das betrifft insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden. Käuferinnen und Käufer sollten wissen, dass sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Einzug zu einer Sanierung verpflichtet sein können, wenn die entsprechenden Standards nicht eingehalten werden.
Das betrifft:
- den Austausch der alten Heizung
- die Dämmung von Rohrleitungen
- die Dämmungen des Daches oder des Dachbodens
Öl- und Gasheizungen dürfen nach 30 Jahren Laufzeit nicht mehr betrieben werden. Die Sanierungspflicht betrifft sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel. Niedertemperatur- und Brennwerttechnik sind nicht betroffen.
In kalten Kellern ist die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen Pflicht. Nach der EnEV müssen Hauskäufer die oberste Geschossdecke oder wahlweise das Dach eines Altbaus dämmen.
Gebäude, die nach dem 1. Februar 2002 errichtet wurden, erfüllen bereits gewisse Anforderungen der EnEV. Daher ist der Sanierungsbedarf meist nicht groß. Aber auch bei Häusern, die im Jahr 2000 entstanden sind, reicht die Dämmung in der Regel aus.
Übrigens: Als Altbau-Eigentümerinnen und -Eigentümer seid ihr nicht gezwungen, euer Haus umfassend energetisch zu sanieren. Beauftragt ihr allerdings Sanierungsarbeiten, müssen diese den Vorgaben der EnEV entsprechen.