Um eine Immobilie gemeinsam zu erwerben, muss man nicht verheiratet sein. Man sollte jedoch Vorkehrungen treffen, wenn man ohne Ehevertrag oder eingetragene Lebensgemeinschaft in gemeinsames Eigentum investiert. Vorher vereinbarte Regeln können den Beteiligten im Fall einer Trennung oder wegen eines Todesfalls viel Ärger ersparen.
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Ob unverheiratetes Paar oder Single: Immobilie kaufen in allen Lebenssituationen
Vieles ist möglich. Auch der Immobilienkauf als Single oder als Paar ohne Trauschein. Es muss nicht immer das klassische Ehepaar sein, dass ein Haus oder eine Wohnung als Eigentum erwirbt. Wir geben ein paar Tipps, was beachtet werden sollte, wenn man ohne Trauschein oder allein kauft.
Ohne Trauschein eine Immobilie kaufen
Gibt es keine individuellen Vereinbarungen, gilt generell was im Grundbuch festgehalten wurde. Wer im Grundbuch steht, hat auch die Rechte an der Immobilie. Wer wie viel Kapital in die Immobilie investiert hat, bleibt unberücksichtigt. Demnach sollten beide Partner im Grundbuch stehen. Oftmals macht man im Grundbuch von einer anteiligen Aufteilung nach Bruchteilen Gebrauch. Aus diesen Anteilen leiten sich dann die Rechte an der Immobilie ab. Beispielsweise kann man die Anteile hälftig verteilen oder zu jeweils acht Zehnteln und zwei Zehnteln.
Für mehr Sicherheit bietet es sich an, einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen. Dieser regelt als privatrechtlicher Vertrag die Besitzverhältnisse von Paaren, die nicht verheiratet sind. Neben dem Hauskauf selbst können auch andere Pflichten, wie die Verteilung von Vermögensgegenständen oder Finanzierungsverpflichtungen, darin geregelt werden.
Festhalten sollte man im Partnerschaftsvertrag unter anderem folgendes:
- Wie viel Eigenkapital wurde von jedem eingebracht?
- Wem gehören welche Möbel?
- Was geschieht im Todesfall?
- Wer behält die Immobilie, wenn sich die Partner trennen?
- Wie wird der Verkaufserlös aufgeteilt, wenn die Immobilie bei einer Trennung verkauft wird?
Wer ganz sicher sein möchte, kann in diesem Vertrag sogar festhalten, wem die Haustiere zustehen.
Ein Partnerschaftsvertrag kann notariell beurkundet werden. Dadurch erlangt er zusätzliche Verbindlichkeit und ist weniger anfechtbar. Die notarielle Beurkundung ist jedoch keine Pflicht. Da Partnerschaftsverträge sehr individuell ausgestaltet werden können, empfiehlt sich aber immer die Beratung durch einen Notar.
Die Alternative zum Partnerschaftsvertrag ist der Gesellschaftsvertrag. Bedeutet, beide Partner können eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen. Dann kann neben den beiden Partnern auch die Gesellschaft in das Grundbuch eingetragen werden.
Regelt man nicht im Vorfeld, was mit der Immobilie und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen passiert, wenn ein Partner verstirbt, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Bei unverheirateten Paaren erben dann beispielsweise die Verwandten oder Kinder des Verstorbenen. Möchte man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, kann man einen Erbvertrag aufsetzen.
Einen Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Partnern macht die Bank im Fall einer Bonitätsbeurteilung nicht. Für sie ist es wichtig, dass die Kreditnehmer zahlungsfähig sind und die Kreditrückzahlungen verlässlich leisten. Unverheiratete Paare nehmen im Normalfall das Darlehen gemeinsam auf, was sie gesamtschuldnerisch haften lässt. Eigentumsverhältnisse bleiben in diesem Zusammenhang unberücksichtigt. Auch im Falle einer Trennung bleibt die Haftung bestehen.
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Bauen oder kaufen als Single?
Das ist nicht unmöglich. Auf den ersten Blick haben es Singles aus finanzieller Sicht natürlich durchaus schwerer den Immobilienkauf zu stemmen. Jedoch sind sie gleichzeitig alleiniger Entscheidungsträger bei der Objektauswahl und Einrichtung. Kompromisse für den Beziehungsfrieden müssen hier nicht eingegangen werden. Ebenso wird man als Single-Käufer alleiniger Eigentümer, ungefährdet von Trennungen. Fällt die Entscheidung darauf, eine Immobilie alleine zu finanzieren, sollten ein paar Punkte beachtet werden.
Die Finanzierung und der Kauf einer Immobilie binden langfristig, finanziell aber auch an den Wohnort, wenn man selbst in die Immobilie einzieht. Deswegen sollte dieser Schritt wohl überlegt sein.
Sollten sich die Lebensumstände doch ändern, besteht natürlich die Möglichkeit die Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen. Doch Vorsicht: durch das vorzeitige Ablösen der Finanzierung kann je nach Vertrag und Laufzeit eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden. Behält man die gekaufte Immobilie nicht mindestens 10 Jahre und verkauft sie schon vorher, kann unter Umständen eine Spekulationssteuer fällig werden.
Da man als Single-Käufer wirklich alles allein bezahlen muss, ist es ratsam einen großen Teil des Kaufpreises aus Eigenkapital zu zahlen. Somit hält man die spätere, monatliche Belastung durch die Kreditrate gering.
Es ist wichtig neben der monatlichen Ratenzahlung auch zu sparen. Sollte man in eine finanzielle Schieflage geraten, beispielsweise arbeitslos werden, können die Raten vorübergehend aus den Rücklagen gezahlt werden. Alternativ bietet es sich auch an, für diesen Fall eine Restschuldversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang sollte man sich eine wesentliche Frage stellen: Welche monatliche Rate kann ich mir leisten? Ist sie zu hoch angesetzt, kann man in Zahlungsschwierigkeiten geraten, ggf. den monatlichen, finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Ist sie jedoch zu niedrig, läuft man Gefahr, dass am Ende der Zinsbindungsfrist noch eine sehr große Darlehenssumme übrig ist.
Generell empfiehlt es sich, innerhalb der Zinsbindungsfrist möglichst viel vom Darlehen abzubezahlen und als Single eine möglichst lange Zinsbindung zu wählen. So kann dem Risiko eine hohe Restschuld zu hohen Zinsen neu finanzieren zu müssen doppelt entgegengewirkt werden.
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